Kompetente Betreuung durch unsere Servicetechniker während 365 Tagen im Jahr auch ausserhalb der normalen Geschäftsöffnungszeiten. Wir beheben Störungen und reparieren Ihre Heizungsanlage im Notfall auch ausserhalb der normalen Geschäftsöffnungszeiten.
Damit wir für unser qualifiziertes Servicepersonal die gesetzlich vorgegebenen Arbeits- und Ruhezeiten einhalten können, ist der spätestmögliche Abfahrtszeitpunkt auf 2030 Uhr festgelegt.
Ab diesem Zeitpunkt werden bis 2200 Uhr weiterhin Störungsmeldungen entgegengenommen und gemeinsam mit dem Kunden geklärt, ob mit einem einfachen Eingriff der Betriebsunterbruch behoben werden kann, oder ob eine Alternative wie beispielsweise der Elektroeinsatz für die Warmwasseraufbereitung freigeschaltet werden kann. Sollte trotzdem ein Serviceeinsatz vor Ort notwendig sein, wird dieser für den Folgetag eingeplant.
Bei Kundenanlagen mit einem Wartungsvertrag „Gold“ verschiebt sich die späteste Abfahrtszeit um 90 Minuten auf 2200 Uhr.
Für Piketteinsätze verrechnen wir eine Grundtaxe. Sie deckt die Einsatzbereitschaft und den organisatorischen Aufwand ab und wird einmalig pro Einsatz erhoben.
| Wartungsvertrag | Ansatz | Reduktion |
|---|---|---|
| ohne Wartungsvertrag | 120.00 | 0% |
| Wartungsvertrag "Bronze" | 120.00 | 50% |
| Wartungsvertrag "Silber" | 120.00 | 50% |
| Wartungsvertrag "Gold" | 120.00 | 100% |
Ausserhalb der Geschäftsöffnungszeiten werden zu dem normalen Stundenansatz für die Arbeits- und Reisezeit von CHF 150.00 exkl. MwSt. nachfolgende Zuschläge geltend gemacht.
| Tag | Zeit | Zuschlag |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | 2000 - 0600 | 50% |
| Samstag | 0600 - 2000 | 50% |
| Sonntag | 0000 - 2400 | 100% |
Rufen Sie auf die ihrer Wohnregion entsprechende Nummer an und sprechen Sie ihre Meldung auf das Band. Unser Servicetechniker wir Sie während den oben genannten Zeiten innerhalb 15 Minuten zurückrufen.
Mittelland / Westschweiz
+41 33 681 80 70
Zentralschweiz
+41 33 681 80 71
Ostschweiz
+41 33 681 80 72